Leitlinien zu Kinderbeteiligung

Der Landtag von Baden-Württemberg hat zum 01.12.2015 das Recht auf Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen durch die Novellierung des § 41a in der Gemeindeordnung gestärkt:
„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen
berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. setzt sich landesweit
für die Partizipation von Kindern ein und führt Beteiligungsprojekte mit Kindern in den Kommunen
durch.

Qualitätskriterien Kinderbeteiligung LAG KieV (PDF)