Kinderinteressen auf kommunaler Ebene zu vertreten, haben sich Kinderbeauftragte aus ganz Deutschland zur Aufgabe gemacht. Wie es gelingen kann, die Rechte von Kindern wirkungsvoll, praktikabel und verbindlich in den Städten und Gemeinden umzusetzen, analysierten und erörterten Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen in einem zweijährigen Projekt. Ihre Empfehlungen legt die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Netzwerk zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene jetzt vor. Die erarbeiteten Standards sind Prüfsteine für vorhandene kommunale Kinderinteressenvertretungen und Zielvorgaben für noch zu schaffende.
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Zum Download:
Bundesweite Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressensvertretungen (PDF)
Die LAG Kinderinteressen ist Mitglied der BAG Kommunale Kinderinteressensvertretungen. Viele Mitglieder der LAG KieV sind auch Gründungsmitglieder der BAG und haben an der Entwicklung der Qualitätsstandards mitgearbeitet.