Kinderrechte

Nicht nur Erwachsene, auch Kinder haben Rechte! Ein Recht ist etwas, was einem zusteht und das einem keiner verbieten darf. Alle Erwachsenen und auch die Kinder untereinander müssen die Kinderrechte ernst nehmen. Die Rechte der Kinder sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten.

Was genau ist die UN-Kinderrechtskonvention?
Im Jahr 1979 war auf der ganzen Welt das Jahr des Kindes. Deshalb haben die Vereinten Nationen (eng. United Nations, Abkürzung: UN) – ein Zusammenschluss fast aller Länder der Erde – gemeinsam beschlossen eine Kinderrechtskonvention zu erarbeiten. Die  Kinderrechtskonvention ist eine Abmachung aller UN-Länder, in der die Rechte aufgeführt sind, die alle Kinder auf der Welt haben. Insgesamt hat es bis 1989 gedauert bis sich alle Länder geeinigt hatten und die Kinderrechtskonvention fertig war.

Für wen gelten die Kinderrechte?
Die UN-Kinderrechtskonvention soll dafür sorgen, dass alle Rechte der Kinder auf Versorgung, Entwicklung, Mitbestimmung und Schutz in der ganzen Welt beachtet und verwirklicht werden. 192 Länder haben die Kinderrechtskonvention unterschrieben und sich damit verpflichtet, ihre Staatsrechte an die Vorgaben der Konvention anzupassen und die Kinderinteressen wahrzunehmen. Der deutsche Bundestag stimmte am 5. April 1992 zu. In Deutschland gelten die Kinderrechte für alle Kinder von ihrer Geburt an bis zu ihrem 18. Geburtstag. Die Kinderrechte sind noch längst nicht überall verwirklicht und auch bei uns gibt es noch vieles zu verbessern. Die Bundesrepublik und ein unabhängiges Gremium berichten in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt der Verwirklichung der Kinderrechte. Natürlich muss auch jede Stadt, so auch Stuttgart, die Kinderrechte beachten und verwirklichen.


Jedes Kind auf der Welt hat das Recht auf ein gutes Leben. Deshalb haben wirklich alle Kinder die gleichen Rechte, auch Kinder mit Behinderung. Diese Kinder brauchen manchmal besondere Pflege, Zuwendung und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
Deshalb sollen behinderte, schwer kranke oder verletzte Kinder so viel Unterstützung und Angebote wie möglich bekommen, damit sie eine faire Chance im Leben haben.


Jedes Kind hat das Recht auf ärztliche Hilfe und Betreuung, wenn es krank oder verletzt ist. Eine gute Gesundheitsvorsorge soll helfen, dass Kinder erst gar nicht krank werden. Deshalb sollen die Grundbedürfnisse jedes Kindes erfüllt werden, dazu gehören zum Beispiel gesundes Essen, sauberes Trinkwasser, saubere Toiletten, Kleidung, ein Dach über dem Kopf und regelmäßige Impfungen. Wenn ein Land nicht genug Geld hat, um das alles für seine Kinder zu bezahlen, sollen die reicheren Länder helfen. Aber auch in wohlhabenden Ländern kann das Kinderrecht auf Gesundheit gefährdet sein. Auch in Deutschland leben viele Kinder in Armut und haben öfter große gesundheitliche Probleme. Zu dem Recht auf Gesundheit gehört, dass Kinder in einer guten Umgebung aufwachsen, ein gesundes Leben führen können und gute Aussichten für ihre Zukunft haben.


Das Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör

Die Meinung jedes Kindes zählt! Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken, Ideen und Wünsche frei zu äußern. Die Meinung der Kinder muss bei allem was sie betrifft, beachtet werden: zu Hause, in der Schule, bei Ämtern und vor Gericht. Kinder haben das Recht zusammen mit anderen für ihren Willen einzutreten und Informationen weiterzugeben, zum Beispiel durch einen Infostand, bei einem Kinderforum oder einer lustigen Aktion. Die Berichterstattung der Medien soll so gestaltet sein, dass auch Kinder sie verstehen. Denn Kinder haben das Recht sich Informationen aus den Medien zu beschaffen, denn nur wer Bescheid weiß, kann sich eine eigene Meinung bilden. Die Informationen dürfen zudem nicht schädlich für Kinder sein: Mädchen und Jungen sollen vor Gewalt, Brutalität oder Schund- und Ekelfilmen geschützt werden. Auch im Internet.


Gewalt gegen Kinder ist verboten! Keiner darf Kinder schlagen, einsperren, massiv unter Druck setzen oder zu etwas zwingen, wovor sie sich fürchten oder ekeln. Auch Mobbing ist eine Form von Gewalt. Falls einem Kind doch so etwas zustoßen sollte, kümmern sich zum Beispiel das Jugendamt und andere Stellen, Lehrer oder Erzieherinnen um das Kind kümmern und helfen ihm. Kinder dürfen niemals verkauft oder gekauft, entführt oder zum Beispiel ins Ausland verschleppt werden.


Jedes Kind hat ein Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. In der Freizeit sollen und dürfen Kinder Dinge tun, die ihnen Spaß machen, wie Musik machen, tanzen, lesen, Sport treiben, malen, Theater spielen, mit Freunden quatschen oder auf einer Blumenwiese liegen und träumen. Deshalb braucht jedes Kind genug Freizeit und einen Ort, um sich mit anderen Jungen und Mädchen ungestört treffen zu können. Deshalb ist es trotzdem richtig, dass auch Kinder zu Hause mithelfen, damit die Alltagsarbeit in der Familie gemeinsam erledigt werden kann.
Für viele Kinder dieser Erde ist das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe aber nicht selbstverständlich: Sie müssen arbeiten, um Geld zu verdienen, damit ihre Familien überleben können.


Alle Kinder auf der ganzen Welt haben die gleichen Rechte! Denn jedes Kind ist gleich viel wert. Kein Kind darf „diskriminiert“, also benachteiligt werden, weil es aus einem anderen Land kommt, eine fremde Sprache spricht, eine andere Hautfarbe hat oder eine Behinderung hat. Es macht keinen Unterschied, ob es ein Junge oder ein Mädchen, reich oder arm ist. Auch Kinder, deren Eltern etwas angestellt haben, dürfen deshalb nicht benachteiligt werden, denn kein Kind darf für etwas bestraft werden, was seine Eltern oder andere Bezugspersonen getan haben.