Das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt

Gewalt gegen Kinder ist verboten! Keiner darf Kinder schlagen, einsperren, massiv unter Druck setzen oder zu etwas zwingen, wovor sie sich fürchten oder ekeln. Auch Mobbing ist eine Form von Gewalt. Falls einem Kind doch so etwas zustoßen sollte, kümmern sich zum Beispiel das Jugendamt und andere Stellen, Lehrer oder Erzieherinnen um das Kind kümmern und helfen ihm. Kinder dürfen niemals verkauft oder gekauft, entführt oder zum Beispiel ins Ausland verschleppt werden.

Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. (abgekürzt: LAG KieV) ist ein Netzwerk von kommunalen Kinderbüros und -beauftragten sowie von Verbänden, Vereinen und Initiativen, die sich für Kinderinteressen stark machen.

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